Die Heizungsförderung ist nicht abgeschafft worden, aber sie ist seit dem 21. Juli 2026 spürbar kleiner — und sie schrumpft ab Februar 2027 weiter, planmäßig und halbjährlich. Wer 2026 tauscht, bekommt mehr als wer 2027 tauscht. Dieser Artikel erklärt die neuen Sätze, die Reihenfolge des Antrags und die drei Fehler, an denen Förderanträge in der Praxis scheitern.
Stand: August 2026 · Rechtsgrundlage ist die BEG-Richtlinie vom 17. Juli 2026. Die Sätze sinken ab Februar 2027 — prüfen Sie vor Auftragsvergabe den aktuellen Stand bei der KfW.
Was sich am 21. Juli 2026 geändert hat
Die Reform hat nicht an einer Stellschraube gedreht, sondern an vieren:
| Baustein | vorher | seit 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 %, ab Februar 2027 halbjährlich −4 Punkte |
| Effizienzbonus | 5 % | entfallen |
| Emissionsminderungszuschlag | bis 2.500 € | entfallen |
| Einkommensbonus | 30 % bis 40.000 € | 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € |
| Förderfähige Höchstkosten, 1. Wohneinheit | 30.000 € | 28.000 €, ab Februar 2027 halbjährlich −750 € |
| Maximalsatz | 70 % | 70 %, mit höchstem Einkommensbonus 80 % |
Der auf den ersten Blick paradoxe Punkt: Der Einkommensbonus ist für die unterste Stufe von 30 auf 40 Prozent gestiegen, während die Schwelle von 40.000 auf 30.000 Euro gefallen ist. Die Förderung wurde also nicht nur gekürzt, sondern auch stärker auf Haushalte mit niedrigem Einkommen konzentriert. Wer zwischen 40.000 und 50.000 Euro liegt, bekommt überhaupt erst seit der Reform einen — wenn auch kleinen — Einkommensbonus.
Der Familienzuschlag
Je kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt verschiebt sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro nach oben. Ein Paar mit zwei Kindern und 55.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen fällt damit in die 30-Prozent-Stufe. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus den Steuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung — nicht das Bruttogehalt und nicht das laufende Jahr.
Wer bekommt was
| Fall | erreichbarer Satz |
|---|---|
| Selbstnutzer, alte Heizung, Einkommen über 50.000 € | 46 % |
| Selbstnutzer, alte Heizung, Einkommen bis 50.000 € | 56 % |
| Selbstnutzer, alte Heizung, Einkommen bis 40.000 € | 70 % (gedeckelt) |
| Selbstnutzer, alte Heizung, Einkommen bis 30.000 € | 80 % (gedeckelt) |
| Vermieter | 30 % |
| Neubau ohne Heizungstausch | keine Heizungsförderung |
Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt zweierlei voraus: Selbstnutzung und den Austausch einer funktionsfähigen alten Heizung. Wer in ein Haus ohne Heizung einzieht oder eine Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, sollte vorab klären, ob der Bonus greift — die Abgrenzung ist der häufigste Streitpunkt in der Antragspraxis.
Die Reihenfolge, die über den Zuschuss entscheidet
Die BEG kennt einen harten Grundsatz: kein Zuschuss für etwas, das schon begonnen wurde. Deshalb ist die Reihenfolge kein Verfahrensdetail, sondern die eigentliche Falle.
- Angebot einholen und den Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung schließen. Formulierung: Der Vertrag wird wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. Ohne diese Klausel gilt das Vorhaben als begonnen.
- Bestätigung des Fachunternehmens einholen — die BzA-Nummer, die Sie für den Antrag brauchen.
- Antrag im KfW-Zuschussportal stellen. Es gibt keinen Rechtsanspruch; maßgeblich ist der Eingang.
- Zusage abwarten, erst dann die aufschiebende Bedingung eintreten lassen und bauen.
- Nach Fertigstellung die Bestätigung nach Durchführung und die Rechnungen einreichen. Der Zuschuss wird ausgezahlt, nicht verrechnet.
Die Umsetzungsfrist beträgt in der Regel 36 Monate ab Zusage. Wer sie überschreitet, verliert den Zuschuss — eine Verlängerung ist zu beantragen, nicht selbstverständlich.
Drei Fehler, an denen Anträge scheitern
Der Vertrag ist schon wirksam. Ein unterschriebener Auftrag ohne aufschiebende Bedingung ist ein Vorhabenbeginn. Auch eine Anzahlung zählt. Planungsleistungen und die Energieberatung sind ausgenommen — die dürfen vorher beauftragt werden.
Die Einkommensnachweise passen nicht. Verlangt werden die Steuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung, für alle im Haushalt lebenden Eigentümer. Wer nur einen Bescheid hat oder das laufende Einkommen angibt, verliert den Einkommensbonus — nicht den ganzen Antrag, aber den teuersten Teil.
Die technischen Mindestanforderungen sind nicht erfüllt. Bei Wärmepumpen ist der hydraulische Abgleich verpflichtend, ebenso die Einhaltung der Anforderungen an die Jahresarbeitszahl und — bei Luft-Wasser-Geräten — an den Schallleistungspegel. Das Fachunternehmen bestätigt das; die Verantwortung für die Rückforderung trägt im Zweifel der Antragsteller.
Der Ergänzungskredit: 358 und 359
Wer den Eigenanteil nicht aus Rücklagen zahlen will, kann ihn über den KfW-Ergänzungskredit finanzieren — bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, beantragt über die Hausbank, nachdem die Zuschusszusage vorliegt.
- 358 „Plus“: zinsverbilligt, aber nur für Selbstnutzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung mit einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro.
- 359 „Standard“: ohne Einkommensgrenze und für alle Eigentümer einschließlich WEG und Unternehmen, aber zu marktnahen Konditionen.
Der Zinsvorteil der Variante 358 ist erheblich; die konkreten Sätze ändern sich jedoch laufend und sind vor der Entscheidung bei der KfW oder der Hausbank abzufragen.
Was mit alten Anträgen passiert
Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 gestellt und bewilligt wurden, laufen zu den alten Konditionen weiter. Eine Zusage ist eine rechtsverbindliche Zusage; sie wird nicht nachträglich auf die neuen Sätze gekürzt. Wer eine alte Zusage hat und die Umsetzungsfrist einhalten kann, sollte sie nutzen — ein neuer Antrag wäre in fast allen Konstellationen schlechter.
Wann sich das Warten nicht lohnt
Die Degression ab Februar 2027 ist im Richtlinientext angelegt, nicht politisch angekündigt — sie tritt automatisch ein. Vier Prozentpunkte weniger Klimageschwindigkeitsbonus und 750 Euro weniger förderfähige Höchstkosten bedeuten für ein typisches Vorhaben rund 1.400 Euro weniger Zuschuss je Halbjahr. Ein Heizungstausch, der ohnehin in den nächsten zwei Jahren ansteht, wird durch Warten nicht günstiger.
2 Kommentare zu „Heizungsförderung 2026: Die neuen Sätze seit dem 21. Juli — und der Weg durch den Antrag“