Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude teilen sich zwei Behörden die Arbeit: Die KfW fördert die Heizung, das BAFA alles andere — Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung. Die Sätze sind niedriger als bei der Heizungsförderung, die förderfähigen Kosten dafür höher. Und es gibt einen Bonus, den viele liegen lassen.
Stand: August 2026 · Grundlage ist die BEG-Richtlinie vom 17. Juli 2026 mit den technischen Mindestanforderungen in derselben Fassung.
Die Fördersätze
| Maßnahme | Grundförderung | mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke, oberster Geschossdecke | 15 % | 20 % |
| Fenster, Außentüren, Dachflächenfenster | 15 % | 20 % |
| Sommerlicher Wärmeschutz | 15 % | 20 % |
| Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung | 15 % | 20 % |
| Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich | 15 % | 20 % |
Förderfähig sind höchstens 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und ist die Maßnahme darin enthalten, verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro je Wohneinheit und Jahr.
Der jährliche Turnus ist wichtiger, als er klingt: Wer eine große Sanierung über zwei Kalenderjahre streckt, kann die Grenze zweimal ausschöpfen. Maßgeblich ist dabei das Datum der Antragstellung, nicht das der Rechnung.
Was der iSFP-Bonus seit Juli 2026 voraussetzt
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine geförderte Energieberatung, die alle sinnvollen Maßnahmen eines Gebäudes in eine Reihenfolge bringt. Er kostet zwischen 1.300 und 2.500 Euro, wovon die Förderung für Energieberatung einen erheblichen Teil trägt. Für jede darin enthaltene Maßnahme gibt es anschließend fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss und die verdoppelte Kostengrenze.
Neu seit dem 21. Juli 2026: Der Bonus ist an ein Mindestinvestitionsvolumen gekoppelt. Bei kleinen Einzelmaßnahmen greift er nicht mehr automatisch. Für eine einzelne Kellerdeckendämmung für 4.000 Euro lohnt sich der iSFP deshalb kaum — für ein Sanierungspaket über mehrere Jahre praktisch immer.
Die technischen Mindestanforderungen
Ohne Einhaltung dieser U-Werte gibt es keinen Zuschuss. Sie sind deutlich schärfer als die Anforderungen des Gebäudeenergierechts an Bestandsbauten — wer nur auf gesetzliche Mindestwerte dämmt, fällt aus der Förderung.
| Bauteil | maximaler U-Wert in W/(m²K) |
|---|---|
| Außenwand | 0,20 |
| Dach und oberste Geschossdecke | 0,14 |
| Kellerdecke und erdberührte Flächen | 0,25 |
| Fenster (Uw) | 0,95 |
| Dachflächenfenster | 1,00 |
| Haustüren (UD) | 1,30 |
In der Praxis heißt 0,20 an der Außenwand rund 14 bis 16 Zentimeter Dämmung bei üblichen Materialien, 0,14 am Dach eher 20 bis 24 Zentimeter. Wer knapp kalkuliert, um Kosten zu sparen, verliert am Ende den Zuschuss — die Differenz zwischen 14 und 16 Zentimetern kostet weniger als 15 Prozent der Gesamtmaßnahme.
Welche Maßnahme sich zuerst rechnet
Nicht jede Dämmung ist gleich wirtschaftlich. Als grobe Ordnung nach Verhältnis von Kosten zu eingesparter Energie:
| Maßnahme | Kosten je m² | Bewertung |
|---|---|---|
| Oberste Geschossdecke, begehbar gedämmt | 30 – 70 € | bestes Verhältnis, oft in Eigenleistung möglich |
| Kellerdecke von unten | 30 – 60 € | sehr gut, spürbar bei Fußkomfort |
| Dachdämmung zwischen den Sparren | 90 – 180 € | gut, wenn das Dach ohnehin geöffnet wird |
| Fassadendämmung als Wärmedämmverbundsystem | 150 – 280 € | große Wirkung, lange Amortisation |
| Fenstertausch | 600 – 1.100 € je Fenster | erst nach oder mit der Wand sinnvoll |
Die Reihenfolge ist kein Geschmacksurteil, sondern Bauphysik: Wer neue, dichte Fenster in eine ungedämmte Wand setzt, verschiebt den Taupunkt an die Innenseite der Außenwand. Feuchte, die vorher durch die undichten Fenster entwich, schlägt sich dann in der Raumecke nieder. Schimmel nach einem Fenstertausch ist kein Zufall, sondern der Regelfall bei falscher Reihenfolge.
Der Antragsweg
Wie bei der Heizungsförderung gilt: erst der Antrag, dann der Vertrag. Konkret
- Energieeffizienz-Expertin oder -Experte aus der Liste des Bundes einbinden — bei Einzelmaßnahmen an der Hülle ist die Fachplanung und Baubegleitung verpflichtend und selbst förderfähig
- Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung schließen
- Antrag beim BAFA stellen
- Zusage abwarten, dann ausführen
- Verwendungsnachweis mit Bestätigung nach Durchführung und Rechnungen einreichen
Die Fachplanung und Baubegleitung wird mit 50 Prozent der Kosten gefördert, bis 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Dieser Zuschuss läuft zusätzlich zu den 15 beziehungsweise 20 Prozent und wird nicht auf die Kostengrenze angerechnet.
Die Alternative: der Steuerbonus nach § 35c EStG
Wer keine Förderung beantragt, kann energetische Maßnahmen am selbstgenutzten, mindestens zehn Jahre alten Wohngebäude über die Steuer geltend machen: 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Beides zusammen geht nicht — wer den Zuschuss nimmt, verliert den Steuerbonus für dieselbe Maßnahme.
Die Rechnung ist trotzdem meist eindeutig: 20 Prozent Steuerermäßigung schlagen 15 Prozent Zuschuss nur dann, wenn die Steuerlast hoch genug ist, um den Betrag über drei Jahre tatsächlich auszuschöpfen. Wer den iSFP-Bonus mitnimmt, liegt bei 20 Prozent Zuschuss ohne Steuerabhängigkeit — und bekommt das Geld sofort statt über drei Veranlagungszeiträume.
Für Vermieter stellt sich die Frage anders: § 35c EStG gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Vermieter setzen Sanierungskosten stattdessen als Erhaltungsaufwand oder über die Abschreibung ab und können die Zuschüsse zusätzlich nutzen — wobei erhaltene Zuschüsse die abziehbaren Kosten mindern.