Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage: 70 Euro, 123 Euro — und für wen sich das rechnet

Die Wohnungsbauprämie bringt höchstens 70 Euro im Jahr, die Arbeitnehmersparzulage höchstens 123. Das klingt nach Kleingeld — und ist es auch, gemessen an einer Baufinanzierung. Gemessen an der eingezahlten Summe sind es zehn beziehungsweise neun bis zwanzig Prozent Rendite im ersten Jahr, und das ist eine ganz andere Zahl. Die Frage ist nur, wer die Einkommensgrenzen einhält — und da täuschen sich die meisten in die falsche Richtung.

Stand: August 2026 · Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Die Wohnungsbauprämie

AlleinstehendeZusammenveranlagte
Prämiensatz10 %10 %
Höchstens begünstigte Aufwendungen700 €1.400 €
Maximale Prämie im Jahr70 €140 €
Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen)35.000 €70.000 €
Mindestsparleistung50 € im Jahr50 € im Jahr
Mindestalter16 Jahre16 Jahre

Der Punkt, den fast alle falsch einschätzen

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Zwischen beiden liegen Werbungskosten oder Arbeitnehmerpauschbetrag, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Kinderfreibeträge und der Grundfreibetrag. Bei einer alleinstehenden Person entspricht eine Grenze von 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen einem Bruttojahresgehalt, das je nach Konstellation deutlich darüber liegen kann — bei Familien mit Kindern erst recht.

Der praktische Rat lautet deshalb: Schauen Sie in Ihren letzten Steuerbescheid, Zeile „zu versteuerndes Einkommen“, statt aus dem Bruttogehalt zu schließen, dass es sowieso nicht reicht. Der Antrag kostet nichts außer einem Kreuz.

Bindung und Verwendung

Die Prämie ist an eine siebenjährige Bindung und an eine wohnwirtschaftliche Verwendung geknüpft. Dazu zählen:

  • Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses
  • Kauf eines Baugrundstücks
  • Modernisierung und energetische Sanierung
  • Entschuldung eines bestehenden Immobiliendarlehens
  • Erwerb von Anteilen an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft

Wird das Guthaben anders verwendet, sind die Prämien zurückzuzahlen.

Die Ausnahme für unter 25-Jährige

Wer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre ist, darf nach Ablauf der siebenjährigen Bindung frei über das gesamte Guthaben einschließlich der Prämien verfügen — ohne wohnwirtschaftliche Bindung. Das gilt einmalig, für einen Vertrag.

Das ist die attraktivste Konstellation im ganzen Fördersystem: Eine Auszubildende, die mit 19 einen Bausparvertrag abschließt, sieben Jahre lang 700 Euro einzahlt und jährlich 70 Euro Prämie erhält, hat am Ende 4.900 Euro eingezahlt, 490 Euro Prämie kassiert — und kann alles frei verwenden.

Antrag und Frist

Der Antrag läuft über die Bausparkasse, nicht über das Finanzamt; in der Regel genügt ein Dauerantrag beim Vertragsabschluss. Er kann bis zu zwei Jahre rückwirkend gestellt werden — die Prämie für das Sparjahr 2024 also noch bis zum 31. Dezember 2026. Wer den Dauerantrag nie unterschrieben hat, sollte genau das jetzt prüfen.

Die Arbeitnehmersparzulage

Sie fördert vermögenswirksame Leistungen — also Beträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag zahlt oder die vom Gehalt einbehalten und dorthin überwiesen werden. Ob Ihr Arbeitgeber VL zahlt, steht im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag; viele Beschäftigte lassen den Anspruch schlicht liegen.

AnlageformZulageHöchstens geförderte VLMaximale Zulage
Bausparvertrag, Baudarlehenstilgung9 %470 € im Jahrrund 43 €
Beteiligungssparen, etwa Aktienfonds20 %400 € im Jahr80 €

Beide Formen lassen sich nebeneinander nutzen — dann sind bis zu 123 Euro im Jahr möglich. Die Einkommensgrenzen liegen seit 2024 einheitlich bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Zusammenveranlagte, und zwar für beide Anlageformen. Vorher galten für das Beteiligungssparen niedrigere Grenzen; diese Angleichung hat den Kreis der Berechtigten spürbar erweitert.

Antrag und Auszahlung

Die Zulage wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Das Anlageinstitut übermittelt die elektronische VL-Bescheinigung; Sie müssen in der Erklärung nur das entsprechende Feld setzen. Der Antrag ist bis zu vier Jahre nach Ablauf des Sparjahres möglich.

Ausgezahlt wird jedoch nicht sofort: Das Finanzamt setzt die Zulage fest, das Geld fließt erst nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist. Wer den Vertrag vorzeitig auflöst, verliert die Zulage — mit wenigen Ausnahmen wie längerer Arbeitslosigkeit, Heirat oder Berufsunfähigkeit.

Lassen sich beide kombinieren?

Ja — aber nicht für dieselben Euros. Eine Doppelförderung desselben Sparbetrags mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage ist ausgeschlossen.

Der Weg zu beiden Zulagen führt über getrennte Beträge: Die 470 Euro vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers bringen die Sparzulage; zusätzliche 700 Euro aus eigener Tasche bringen die Wohnungsbauprämie. Beides kann in denselben Bausparvertrag fließen. Wer beide Grenzen ausschöpft und unter beiden Einkommensschwellen liegt, kommt auf bis zu 113 Euro staatliche Zulage im Jahr für das Bausparen — bei 1.170 Euro Jahresbeitrag, von denen 470 Euro der Arbeitgeber trägt.

Die ehrliche Einordnung

Zehn Prozent Prämie sind auf den ersten Blick beeindruckend, betreffen aber nur das erste Jahr jeder Einzahlung und einen kleinen Höchstbetrag. Über die volle Bindungsfrist gerechnet, und mit den in der Ansparphase üblichen niedrigen Bausparzinsen, liegt die Rendite im niedrigen einstelligen Bereich. Als Geldanlage schlägt ein Bausparvertrag mit Prämie keinen breit gestreuten Aktienfonds — was auch der Grund ist, warum die Arbeitnehmersparzulage für Beteiligungssparen mit 20 Prozent mehr als doppelt so hoch angesetzt ist.

Wofür sich das Bausparen trotzdem rechnet:

  • Zinssicherung. Der Bausparvertrag sichert einen Darlehenszins für eine Finanzierung, die in sieben bis zehn Jahren ansteht. In einer Phase steigender Zinsen ist das der eigentliche Wert — nicht die Prämie.
  • Junge Sparer unter 25. Wegen der freien Verfügbarkeit nach sieben Jahren ist die Prämie hier ein reines Geschenk.
  • Haushalte mit kleinem zu versteuerndem Einkommen, die ohnehin für eine Modernisierung ansparen.

Wofür es sich nicht rechnet: als Ersatz für Eigenkapitalaufbau bei höheren Einkommen, und als Altersvorsorge.

Der größere Hebel daneben

Wer selbst genutztes Wohneigentum plant, sollte prüfen, ob die Eigenheimrente — umgangssprachlich Wohn-Riester — der wirksamere Weg ist. Dort stehen jährliche Grundzulagen und deutlich höhere Kinderzulagen im Raum, und die Beiträge sind als Sonderausgaben abziehbar. Der Preis dafür ist die nachgelagerte Besteuerung über ein sogenanntes Wohnförderkonto, das im Ruhestand versteuert wird, sowie eine deutlich komplexere Vertragskonstruktion. Das ist kein Nebenbei-Produkt, sondern eine Entscheidung, die eine Beratung wert ist.

Wie die Kaufnebenkosten dazu ins Verhältnis stehen, rechnet Ihnen unser Kaufnebenkosten-Rechner aus — er zeigt schnell, dass die Prämienbeträge dieses Artikels neben Grunderwerbsteuer und Notarkosten eine Nebenrolle spielen.

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