Haus des Rundfunks Berlin: Was die Sanierung eines Poelzig-Baus lehrt

An der Masurenallee in Berlin-Westend steht ein Gebäude, das ein Bautyp ist: das Haus des Rundfunks, 1929/30 von Hans Poelzig entworfen, am 22. Januar 1931 eröffnet — mit einem Konzert des Großen Funk-Orchesters unter Bruno Seidler-Winkler im Sendesaal III. Es gehört zu den ersten großen Rundfunkhäusern der Welt, gebaut für eine Bauaufgabe, die es vorher nicht gab.

Fast hundert Jahre später sendet der rbb aus demselben Haus. Dazwischen liegen Krieg, Teilung, mehrere Nutzerwechsel und eine Reihe von Sanierungskampagnen — und daraus lässt sich einiges lernen, was auch für sehr viel kleinere Denkmäler gilt.

Die Konstruktion ist das Konzept

Poelzigs Grundriss löst ein akustisches Problem mit städtebaulichen Mitteln. Die Sendesäle liegen im Kern des Gebäudes, die Büroräume legen sich als Ring darum. Die Verwaltung ist damit nicht nur Verwaltung, sondern Schallschutz: eine bewohnte Pufferzone zwischen Straßenlärm und Mikrofon.

Die Form folgt daraus — ein modifiziert dreieckiger Grundriss, zwei konvex geschwungene Flügel, drei voneinander unabhängige Studios. Im Inneren öffnet sich ein gelb geklinkerter Lichthof, der den gesamten Bau zusammenhält.

Das ist der entscheidende Punkt für jede Sanierung: Hier ist nicht die Fassade das Denkmal und der Rest Technik. Die funktionale Anordnung selbst ist die denkmalwürdige Leistung. Ein Umbau, der die Säle aus dem Kern nimmt oder den Ring durchbricht, zerstört das Denkmal, auch wenn kein einziger Klinker fällt.

150 Meter Fassade aus zwei Materialien

Die Straßenfront misst rund 150 Meter. Sie besteht aus blauschwarzem, eisenglasiertem Klinker, kombiniert mit rötlichbraunen keramischen Bändern um die Fensteröffnungen. Bei Sonne kippt der dunkle Klinker ins Irisierende — ein Effekt, der nicht dekorativ gemeint ist, sondern die Masse des Baukörpers optisch in Bewegung bringt.

Für die Instandsetzung ist genau diese Glasur das Problem. Eisenglasierte Klinker dieser Zeit sind nicht mehr am Markt; Nachbrennungen treffen den Farbton und das Glanzverhalten nur annähernd. Jede ausgetauschte Fläche bleibt deshalb sichtbar, solange sie nicht bewittert ist. Denkmalgerecht heißt hier: so wenig tauschen wie möglich, und Ersatzsteine bewusst so setzen, dass die Reparatur ablesbar bleibt, statt eine perfekte Illusion zu versuchen.

Ein Baudenkmal, das auch ein Zeitdokument ist

Der Bau überstand den Zweiten Weltkrieg. Danach sendete zunächst der sowjetische, ab 1949 der ostdeutsche Rundfunk aus dem Haus — mitten im britischen Sektor. Erst 1956 endete diese Konstellation, das Gebäude ging an den Sender Freies Berlin. Seit 2003 ist es Sitz des rbb.

Die Berliner Denkmaldatenbank führt es deshalb nicht nur als architektonische, sondern ausdrücklich als historische Zeugnisgröße: ein Dokument der deutschen Teilung und des Wiederaufbauwillens West-Berlins. Unter Schutz stand es bereits 28 Jahre nach Fertigstellung — ungewöhnlich früh für einen Bau der klassischen Moderne.

Rekonstruktion: die Lichthofbeleuchtung 1987

1987 wurden die ursprünglichen Leuchten des Lichthofs wieder eingebaut. Das ist ein Musterfall für die schwierigste Frage der Denkmalpflege: Wann ist Rekonstruktion legitim?

Die denkmalpflegerische Grundhaltung ist zurückhaltend. Rekonstruiert wird nicht, was schön wäre, sondern was gesichert belegt ist und dessen Fehlen die Aussage des Baus verfälscht. Bei einem Bau, dessen Wirkung wesentlich über Licht und Materialglanz funktioniert, ist die Beleuchtung kein Zubehör — sie ist Teil der Architektur. Dass der Paternoster bis heute fährt, gehört in dieselbe Kategorie: erhaltene Funktion statt musealer Stilllegung.

Vier Übertragungen auf kleinere Denkmäler

  1. Klären Sie, was geschützt ist. Der Schutz kann die Fassade, das Raumgefüge, die Ausstattung oder die Umgebung umfassen. Wer nur „das Haus steht unter Denkmalschutz“ weiß, weiß zu wenig, um zu planen.
  2. Sichern Sie historische Materialien, bevor Sie sie brauchen. Bei Klinker, Dachziegel und Naturstein ist der Ersatz das Nadelöhr. Abbruchmaterial aus derselben Bauzeit ist oft die bessere Lösung als Neuware — aber es muss beschafft sein, bevor das Gerüst steht.
  3. Reparieren schlägt Ersetzen. Das ist nicht nur Denkmalideologie, es ist ökonomisch: Teilreparatur an Fassaden ist in der Regel günstiger als Flächentausch und genehmigungsseitig deutlich einfacher.
  4. Energetische Ertücht­igung braucht andere Wege. Außendämmung scheidet bei Sichtklinker aus. Bleiben Innendämmung mit sorgfältigem Feuchtenachweis, Ertüchtigung der obersten Geschossdecke und der Fenster — und die Bereitschaft, einen schlechteren U-Wert zu akzeptieren als beim Neubau.

Wie weit ein Umbau im geschützten Bestand gehen darf, zeigt der Vergleich mit den Konzertsälen der DDR. Der letzte Punkt ist der häufigste Konflikt in der Praxis. Denkmalgeschützte Gebäude sind von wesentlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes befreit, wenn die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt würde. Diese Befreiung ist kein Freibrief — aber sie verschiebt den Maßstab von „gesetzlicher Zielwert“ auf „technisch und denkmalverträglich Machbares“.


Stand: 24.08.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Denkmalrecht ist Landesrecht; maßgeblich ist die zuständige untere Denkmalschutzbehörde.

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