Die Bundesprogramme von KfW und BAFA sind bekannt, weil sie beworben werden. Die Landes- und Kommunalprogramme sind es nicht — sie haben kein Marketingbudget, wechseln häufig und laufen oft schon im Frühjahr leer. Genau deshalb ist die Konkurrenz um sie gering, und genau deshalb lohnt die halbe Stunde Suche.
Stand: August 2026 · Landesprogramme ändern sich mehrmals jährlich und sind häufig kontingentiert. Prüfen Sie die Konditionen immer direkt beim Förderinstitut.
Wer in Ihrem Bundesland zuständig ist
| Bundesland | Förderinstitut | Typische Programmfelder |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | L-Bank | Eigentumsfinanzierung, Familienzuwachs, Klimaschutz |
| Bayern | BayernLabo | Bayerisches Wohnungsbauprogramm, Zinsverbilligung, Eigenwohnraumförderung |
| Berlin | IBB | Modernisierung, Neubau, Eigentumsförderung |
| Brandenburg | ILB | Neubau und Erwerb, barrierefreier Umbau, Modernisierung |
| Bremen | Bremer Aufbau-Bank | Eigenheimzuschuss, Modernisierungskredite |
| Hamburg | IFB Hamburg | Eigenheimförderung, Modernisierung, erneuerbare Wärme |
| Hessen | WIBank | Neubau, Bestandserwerb, barrierefreier Umbau |
| Mecklenburg-Vorpommern | LFI MV | barrierefreies Wohnen, Modernisierung, sozialer Wohnungsbau |
| Niedersachsen | NBank | Eigentumsförderung, Modernisierung, energetische Verbesserung |
| Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK | Eigentumsförderung Neubau und Kauf, Modernisierung |
| Rheinland-Pfalz | ISB | Wohneigentum, Mietwohnungen, Modernisierung |
| Saarland | SIKB | Neubau, Bestandserwerb, Modernisierung |
| Sachsen | SAB | Familienwohnen, Erwerb, Modernisierung |
| Sachsen-Anhalt | Investitionsbank Sachsen-Anhalt | Neubau und Erwerb, energieeffiziente Sanierung |
| Schleswig-Holstein | IB.SH | Erwerb, Neubau, Modernisierung, barrierefreier Ausbau |
| Thüringen | Thüringer Aufbaubank | Familienwohnen, Sanierungsbonus, Dekarbonisierungsbonus |
In welchen Formen gefördert wird
- Zinsverbilligte oder zinslose Darlehen — die häufigste Form. Der Vorteil steckt im Zins, nicht in der Summe: Ein zinsloses Darlehen über 100.000 Euro über 20 Jahre spart gegenüber 3,8 Prozent Marktzins einen mittleren fünfstelligen Betrag.
- Tilgungszuschüsse — ein Teil des Darlehens muss nicht zurückgezahlt werden.
- Direkte Zuschüsse — seltener, meist bei kommunalen Programmen und bei Einzelmaßnahmen.
- Bürgschaften — ersetzen fehlendes Eigenkapital und senken den Beleihungsauslauf. Der unterbewertetste Programmtyp, weil er den Zins der Hauptfinanzierung mit senkt.
- Kinderkomponenten — fast alle Länder erhöhen den Förderbetrag je Kind, häufig um 5.000 bis 15.000 Euro.
Einkommensgrenzen — und ihr entscheidender Unterschied zur KfW
Die Landesprogramme der sozialen Wohnraumförderung arbeiten mit deutlich niedrigeren Grenzen als die KfW-Familienprogramme — und rechnen anders. Maßgeblich ist meist ein Gesamteinkommen nach dem Wohnraumförderungsgesetz mit pauschalen Abzügen und Freibeträgen, nicht das zu versteuernde Einkommen.
Die Spannen sind erheblich: In Hessen liegt die Grenze für einen Zweipersonenhaushalt bei rund 46.000 Euro, im Saarland bei rund 34.500 Euro; andere Länder rechnen mit Familiengrößenstaffeln. Auch die Darlehenshöhen unterscheiden sich massiv — von 75.000 Euro plus Kinderzuschlag in Niedersachsen bis zu zinslosen Darlehen im sechsstelligen Bereich in Brandenburg und Hamburg.
Der praktische Schluss daraus: Eine bundesweite Aussage „Sie liegen über der Grenze“ gibt es nicht. Rechnen Sie mit dem Rechner Ihres Landesinstituts, nicht mit dem Gefühl.
Die kommunale Ebene
Unterhalb der Länder fördern hunderte Städte und Gemeinden eigenständig. Typische Programme:
- Einheimischenmodelle — verbilligte kommunale Baugrundstücke für Ortsansässige, oft mit Punktesystem und Bauverpflichtung
- Familienzuschüsse beim Erwerb, häufig einige tausend Euro je Kind
- Altbau- und Innenstadtprogramme — Zuschüsse für Sanierung im historischen Ortskern, teils kombiniert mit Städtebauförderung
- Stadtwerkeprogramme für Photovoltaik, Speicher, Balkonkraftwerke, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur
- Dachbegrünung, Entsiegelung, Zisternen — oft über die Stadtentwässerung, gelegentlich verbunden mit dauerhaft reduzierten Niederschlagswassergebühren
Diese Programme sind praktisch nie über Suchmaschinen auffindbar. Die zuverlässigen Wege sind drei: die Förderdatenbank des Bundes, die Bundes-, Landes- und teils EU-Programme bündelt; die Website des eigenen Stadtwerks; und ein Anruf beim Bauamt oder der Klimaschutzstelle der Kommune. Der Anruf ist erfahrungsgemäß der ergiebigste.
Kombinieren — aber richtig
Landes- und Bundesförderung schließen sich nicht grundsätzlich aus, aber es gelten drei Grundregeln:
- Keine Doppelförderung derselben Kosten. Dieselbe Maßnahme darf nicht zweimal bezuschusst werden. Getrennte Maßnahmen oder getrennte Kostenanteile sind dagegen unproblematisch.
- Kumulierungsobergrenzen beachten. Viele Programme deckeln die Gesamtförderung auf einen Prozentsatz der förderfähigen Kosten.
- Die Reihenfolge einhalten. Fast alle Programme verlangen die Antragstellung vor Vorhabenbeginn — also vor Vertragsschluss, Kaufvertrag oder Baubeginn. Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung erfüllt das; ein bereits wirksamer Vertrag nicht.
Wie die aktuelle Bundesförderung aussieht, steht in unseren Beiträgen zur Heizungsförderung, zur BAFA-Förderung für Dämmung und zur Baufinanzierung mit den KfW-Familienprogrammen.
Woran Anträge scheitern
Zu spät. Der häufigste Grund, ohne Ausnahme und ohne Ermessen. Der Antrag gehört an den Anfang des Projekts, nicht ans Ende.
Kontingent erschöpft. Anders als bei den meisten Bundesprogrammen sind Landesmittel häufig auf ein Jahresbudget begrenzt. Wer im Oktober beantragt, findet manche Töpfe leer. Die Antragstellung im ersten Quartal erhöht die Chancen spürbar.
Falsche Einkommensberechnung. Landesprogramme rechnen mit dem Gesamteinkommen nach Wohnraumförderungsrecht, nicht mit dem zu versteuernden Einkommen. Wer das verwechselt, hält sich für nicht berechtigt — oder umgekehrt.
Bindungen übersehen. Sozial geförderte Objekte unterliegen Belegungs- und Mietbindungen, meist über 10 bis 25 Jahre. Bei selbstgenutztem Eigentum gibt es häufig eine Selbstnutzungspflicht; ein Verkauf innerhalb der Bindung löst die Rückzahlung aus.
Fehlende Nachweise. Energieberaterbestätigung, Fachunternehmererklärung, Baugenehmigung, Einkommensnachweise — unvollständige Anträge werden nicht nachgefordert, sondern rutschen in der Warteschlange nach hinten.
Das Vorgehen in vier Schritten
- Förderdatenbank des Bundes nach Bundesland, Zielgruppe und Maßnahme filtern
- Website des Landesförderinstituts aufrufen und die Merkblätter lesen — dort stehen die Einkommensgrenzen und Bindungen
- Kommune und Stadtwerk anrufen, mit einer konkreten Frage nach Programmen für Ihr Vorhaben
- Alle Anträge stellen, bevor irgendein Vertrag wirksam wird — und die Verträge bis dahin unter aufschiebende Bedingung stellen
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