Mieterselbstauskunft: Formular zum Ausfüllen — und die Fragen, die unzulässig sind

Der Wert einer Selbstauskunft liegt in dem, was nicht drinsteht. Wer zu viel fragt, sammelt Daten, die er schützen und löschen muss, riskiert einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz — und erfährt dabei nichts, was ihm im Streitfall nützt.

Stand: August 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Zulässig und unzulässig

ZulässigUnzulässig
Einkommen und BerufSchwangerschaft und Familienplanung
Arbeitgeber, Dauer des ArbeitsverhältnissesReligionszugehörigkeit
Zahl der einziehenden PersonenParteizugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft
Bestehende MietschuldenEthnische Herkunft, Staatsangehörigkeit als Auswahlkriterium
Laufende Insolvenz- oder RäumungsverfahrenSexuelle Orientierung
HaustiereKrankheiten, Behinderungen
Bisheriger VermieterVorstrafen, soweit sie das Mietverhältnis nicht berühren
Grund des AuszugsKinderwunsch, Heiratsabsichten

Die praktische Konsequenz: Wer auf eine unzulässige Frage falsch antwortet, muss keine Folgen fürchten — eine Kündigung oder Anfechtung lässt sich darauf nicht stützen. Wer auf eine zulässige Frage falsch antwortet, etwa zu Mietschulden oder Einkommen, riskiert dagegen die Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung.

Was die DSGVO verlangt

Rechtsgrundlage für die Erhebung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO — vorvertragliche Maßnahmen. Daraus folgen drei Pflichten:

  • Datenminimierung. Fragen Sie erst in der engeren Auswahl nach Einkommensnachweisen, nicht schon beim ersten Besichtigungstermin. Alles, was Sie nicht erheben, müssen Sie auch nicht schützen und nicht löschen.
  • Löschung. Unterlagen abgelehnter Bewerber sind nach der Vergabe zu löschen — üblich sind drei Monate, danach besteht kein Zweck mehr.
  • Keine Ausweiskopien. Eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass dürfen Sie nicht verlangen. Zulässig ist die Sichtkontrolle vor Ort.

Das Formular

Selbstauskunft für Mietinteressenten

Als Vermieter füllen Sie oben Objekt und Mietbeginn aus, drucken das Formular und geben es Interessenten mit. Als Interessentin können Sie es hier direkt ausfüllen und ausgedruckt mitbringen.

Selbstauskunft des Mietinteressenten

Objekt:
Geplanter Mietbeginn:

Person
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Derzeitige Anschrift:
Telefon und E-Mail:

Haushalt
Zahl der einziehenden Personen:
davon Kinder:
Haustiere:

Beruf und Einkommen
Ausgeübter Beruf:
Arbeitgeber:
Beschäftigt seit:
Arbeitsverhältnis:
Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts:
Nachweis:

Bisheriges Mietverhältnis
Bisheriger Vermieter:
Grund des Auszugs:
Bestehen Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen?
Ist in den letzten fünf Jahren ein Insolvenz- oder Räumungsverfahren gegen Sie geführt worden?

Datenschutzhinweis
Die Angaben werden ausschließlich zur Prüfung dieser Bewerbung verwendet. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung. Die Unterlagen abgelehnter Bewerber werden spätestens nach der Vergabe gelöscht. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten.

Ich versichere, dass die Angaben zutreffend sind.

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Unterschrift

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Bonitätsauskunft und Mietschuldenfreiheit

Zulässig ist die Vorlage einer Bonitätsauskunft, die der Interessent selbst einholt — nicht eine Abfrage durch Sie ohne dessen Einwilligung. Verlangen Sie die verbraucherfreundliche Variante ohne Score-Details Dritter.

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters ist üblich, aber es gibt keinen Anspruch darauf: Der bisherige Vermieter muss sie nicht ausstellen. Fehlt sie, ist das kein Warnsignal — fehlt sie und wird die Frage nach dem Auszugsgrund ausweichend beantwortet, lohnt das Nachfragen.

Was die Auswahl rechtssicher macht

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. § 19 Abs. 3 AGG lässt bei der Vermietung eine unterschiedliche Behandlung zu, soweit sie der Schaffung ausgewogener Siedlungsstrukturen dient — das ist eine enge Ausnahme und kein Freibrief.

Praktisch heißt das: Entscheiden Sie nach nachvollziehbaren wirtschaftlichen Kriterien und dokumentieren Sie diese kurz. Wer nach Einkommen, Dauer des Arbeitsverhältnisses und Haushaltsgröße auswählt, ist auf der sicheren Seite. Wer Absagen begründet, sollte sich auf diese Kriterien beschränken — oder gar nicht begründen.

Welche Klauseln anschließend in den Mietvertrag gehören und welche vor Gericht nicht halten, steht im Beitrag Mietvertrag prüfen. Und wenn es doch zu Rückständen kommt: Zahlungsverzug.

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