Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex. Der Rechner ermittelt aus altem und neuem Indexstand die zulässige Erhöhung — wahlweise nach heutigem Recht oder nach der geplanten Deckelung.
Indexmieterhöhung berechnen
Woher Sie die Indexstände bekommen
Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamts, nicht ein regionaler oder branchenbezogener Index. Welche Indexbasis gilt, steht im Mietvertrag; wechselt das Statistische Bundesamt die Basis, wird umgerechnet.
Das Erhöhungsschreiben muss beide Indexstände beziffern. Fehlt das, ist es unwirksam — der häufigste Formfehler bei Indexmieten. Details unter Indexmiete.
Zum Häkchen: Die Deckelung steht im Regierungsentwurf zur Mietrechtsreform (BT-Drucksache 21/6807) und ist noch nicht geltendes Recht. Der Schalter zeigt, was sie für Ihren Fall bedeuten würde.
Stand: 24.08.2026. Überschlagsrechnung, keine Rechtsberatung.