Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete unterliegt zwei Obergrenzen, die gleichzeitig gelten: der Vergleichsmiete selbst und der Kappungsgrenze. Maßgeblich ist immer die niedrigere. Der Rechner zeigt beide und sagt, welche greift.
Zulässige Mieterhöhung berechnen
Was der Rechner nicht prüfen kann
- Die Jahressperrfrist. Die Miete muss bei Zugang des Verlangens seit mindestens zwölf Monaten unverändert sein.
- Die Begründung. Ohne Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen ist das Verlangen unwirksam.
- Ob Ihr Gebiet als angespannt ausgewiesen ist. Das regeln die Länder per Verordnung; danach richtet sich, ob 15 oder 20 Prozent gelten.
Den vollständigen Ablauf mit Fristen beschreibt Mieterhöhung durchsetzen. Bei Staffel- und Indexmietverträgen gilt dieser Weg nicht — siehe Staffelmiete und Indexmiete.
Stand: 24.08.2026. Überschlagsrechnung, keine Rechtsberatung.