Mieterhöhungs-Rechner: Vergleichsmiete und Kappungsgrenze

Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete unterliegt zwei Obergrenzen, die gleichzeitig gelten: der Vergleichsmiete selbst und der Kappungsgrenze. Maßgeblich ist immer die niedrigere. Der Rechner zeigt beide und sagt, welche greift.

Zulässige Mieterhöhung berechnen

Was der Rechner nicht prüfen kann

  • Die Jahressperrfrist. Die Miete muss bei Zugang des Verlangens seit mindestens zwölf Monaten unverändert sein.
  • Die Begründung. Ohne Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen ist das Verlangen unwirksam.
  • Ob Ihr Gebiet als angespannt ausgewiesen ist. Das regeln die Länder per Verordnung; danach richtet sich, ob 15 oder 20 Prozent gelten.

Den vollständigen Ablauf mit Fristen beschreibt Mieterhöhung durchsetzen. Bei Staffel- und Indexmietverträgen gilt dieser Weg nicht — siehe Staffelmiete und Indexmiete.


Stand: 24.08.2026. Überschlagsrechnung, keine Rechtsberatung.

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