Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was es regelt und was 2026 davon übrig ist

Das Gebäudeenergiegesetz ist das zentrale Regelwerk für den Energieverbrauch von Gebäuden in Deutschland. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und führte drei zuvor getrennte Gesetze zusammen: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Seit 2026 ist es nicht mehr dasselbe Gesetz. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat seinen politisch umkämpftesten Teil — die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen — gestrichen. Wer heute einen Ratgeber liest, der das GEG erklärt, sollte deshalb zuerst auf das Datum schauen.

Was das GEG regelt

  • Energetische Mindestanforderungen an Neubauten — über ein Referenzgebäudeverfahren, nicht über feste Bauteilwerte
  • Anforderungen bei Änderungen im Bestand — wer mehr als 10 % einer Bauteilfläche anfasst, löst Anforderungen aus
  • Nachrüstpflichten — Dämmung der obersten Geschossdecke, Dämmung zugänglicher Leitungen
  • Der Energieausweis — Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung
  • Wärmebrückenbewertung — pauschal oder über Nachweis
  • Anforderungen an Anlagentechnik — Dämmung, Regelung, hydraulischer Abgleich

Für wen es gilt

Grundsätzlich für alle beheizten oder gekühlten Gebäude — Wohn- wie Nichtwohngebäude, Neubau wie Bestand. Die praktisch wichtigsten Ausnahmen:

  • Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz — hier kann von Anforderungen abgewichen werden, wenn Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigt würden
  • Gebäude mit weniger als vier Monaten jährlicher Nutzung
  • Selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser — von den Nachrüstpflichten befreit, solange der Eigentümer vor dem Stichtag eingezogen ist; die Befreiung endet beim Eigentümerwechsel
  • Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht von Tieren dienen

Der dritte Punkt ist der, der beim Immobilienkauf regelmäßig übersehen wird: Wer ein älteres Haus erwirbt, erbt nicht die Befreiung des Vorbesitzers. Die Nachrüstpflichten sind dann binnen zwei Jahren nach Eigentumsübergang zu erfüllen — ein Kostenblock, der in die Kaufkalkulation gehört.

Die Paragrafen, auf die es ankommt

BereichWorum es geht
Anforderungen NeubauJahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust im Vergleich zum Referenzgebäude
WärmebrückenPauschalzuschlag oder Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2
Dichtheit und LüftungLuftdichtheit der Hülle, Nachweis über Blower-Door
BestandsänderungenBauteilbezogene Anforderungen bei Erneuerung von Außenbauteilen
NachrüstungOberste Geschossdecke, Leitungsdämmung
EnergieausweisAusstellung, Vorlagepflicht, Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
BefreiungenHärtefall, Denkmalschutz, Unwirtschaftlichkeit
Paragrafennummern ändern sich mit jeder Novelle — prüfen Sie die aktuelle Fassung im Bundesgesetzblatt oder auf gesetze-im-internet.de.

Letzte Änderung: das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026

Die Änderung ist substanziell, nicht kosmetisch:

  • Die 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungen ist gestrichen
  • Die Austauschpflicht nach Kesselalter ist gestrichen
  • Das Betriebsverbot fossiler Heizungen ab 2045 ist gestrichen
  • Neu: eine Bio-Quote für neu eingebaute fossile Heizungen ab 2029 — 10 % (2029), 15 % (2030), 30 % (2035), 60 % (2040)
  • Der Einbau ist nicht mehr an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt; Gemeinden unter 15.000 Einwohnern müssen keinen Wärmeplan mehr aufstellen
  • Der Energieausweis wird auf die EU-Skala A–G umgestellt

Was nicht gestrichen wurde, geht in der Debatte oft unter: die energetischen Anforderungen an die Gebäudehülle, die Nachrüstpflichten und die Energieausweispflicht gelten unverändert weiter. Die Novelle hat die Anlagentechnik liberalisiert, nicht das ganze Gesetz.

Wohin das in unseren Ratgebern führt


Stand: 24.08.2026. Diese Seite gibt allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist ausschließlich der geltende Gesetzestext in seiner jeweils aktuellen Fassung.

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