Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB: Musterschreiben zum Ausfüllen

Das Mieterhöhungsverlangen ist kein einseitiger Beschluss, sondern die Aufforderung, einer Erhöhung zuzustimmen. In der Praxis scheitert es an drei Punkten: der Wartefrist, der Kappungsgrenze und der Begründung. Prüfen Sie alle drei, bevor Sie das Formular ausfüllen.

Stand: August 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Die drei Prüfpunkte

1. Wartefrist

Die Miete muss bei Wirksamwerden der Erhöhung seit fünfzehn Monaten unverändert sein. Das Verlangen selbst darf frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung gestellt werden. Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten zählen dabei nicht mit.

2. Kappungsgrenze

Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen — in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt, die eine entsprechende Landesverordnung erlassen haben, nur um 15 Prozent. Maßgeblich ist die Miete drei Jahre vor dem Wirksamwerden der Erhöhung.

3. Begründung

§ 558a BGB lässt vier Begründungsmittel zu: Mietspiegel, Auskunft aus einer Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder drei vergleichbare Wohnungen mit Adresse. Existiert am Ort ein qualifizierter Mietspiegel, muss er auch dann angegeben werden, wenn Sie anders begründen.

PunktRegelung
Rechtsgrundlage§§ 558, 558a, 558b BGB
FormTextform — E-Mail ist zulässig, anders als bei der Kündigung
Zustimmungsfrist des Mietersbis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang
Wirksam abBeginn des dritten Kalendermonats nach Zugang
Bei VerweigerungKlage auf Zustimmung binnen drei weiterer Monate

Rechnen Sie die zulässige Höhe vorher nach — der Mieterhöhungs-Rechner prüft Vergleichsmiete und Kappungsgrenze gemeinsam und zeigt, welche der beiden begrenzt.

Das Formular

Verlangen der Zustimmung zur Mieterhöhung

Wählen Sie eine Begründung — Mietspiegel oder drei Vergleichswohnungen — und löschen Sie den anderen Absatz aus dem kopierten Text.





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Verlangen der Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 558 BGB — Wohnung

Sehr geehrte ,

die Nettokaltmiete für die von Ihnen gemietete Wohnung beträgt derzeit Euro monatlich und ist seit dem unverändert. Sie liegt unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Ich bitte Sie daher, einer Erhöhung der Nettokaltmiete auf Euro monatlich ab dem zuzustimmen. Die Erhöhung beträgt Euro, das sind Prozent.

Die Wohnung hat eine Wohnfläche von Quadratmetern; die neue Miete entspricht Euro je Quadratmeter.

Begründung A — Mietspiegel: Ich beziehe mich auf den qualifizierten Mietspiegel der Stadt aus dem Jahr . Die Wohnung ist dort dem Feld zuzuordnen; der Mietspiegel weist dafür eine Spanne von bis Euro je Quadratmeter aus.

Begründung B — Vergleichswohnungen: Ich beziehe mich auf folgende drei vergleichbare Wohnungen: 1. 2. 3. .

Die Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB ist eingehalten: Innerhalb der letzten drei Jahre ist die Miete um Prozent gestiegen.

Für Ihre Zustimmung haben Sie nach § 558b Abs. 2 BGB Zeit bis zum Ablauf des . Sie können die Erklärung unten unterzeichnen und mir zurücksenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ich stimme der Mieterhöhung zu. Ort, Datum, Unterschrift des Mieters

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Fehler, die das Verlangen unwirksam machen

  • An nur einen von mehreren Mietern gerichtet. Das Verlangen muss an alle Mieter gehen und von allen Vermietern ausgehen.
  • Bruttomiete statt Nettokaltmiete. § 558 BGB kennt nur die Nettokaltmiete. Wer die Warmmiete erhöhen will, macht einen Rechenfehler mit Formfolge.
  • Mietspiegel nicht beigefügt. Ein allgemein zugänglicher Mietspiegel muss nicht mitgeschickt werden, ein nicht veröffentlichter schon.
  • Vergleichswohnungen ohne Adresse. Die Wohnungen müssen für den Mieter identifizierbar sein — Straße, Hausnummer und Lage im Haus.
  • Staffel- oder Indexmiete vereinbart. Dann ist die Erhöhung nach § 558 BGB für die Laufzeit ausgeschlossen — siehe Staffelmiete und Indexmiete.

Was danach passiert

Stimmt der Mieter zu — ausdrücklich oder durch vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete über zwei Monate —, gilt die neue Miete ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang.

Stimmt er nicht zu, bleibt nur die Klage auf Zustimmung, und zwar innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie das gesamte Verfahren neu beginnen.

Die ausführliche Darstellung mit den Fristenläufen und den drei Grenzen steht im Beitrag Mieterhöhung durchsetzen.

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