Es gibt eine Faustregel, die erstaunlich weit trägt: Stellen Sie sich vor, jemand dreht Ihr Haus um und schüttelt es. Was herausfällt, ist Hausrat. Was hängen bleibt, ist Gebäude. Die Regel erklärt neun von zehn Fällen — und der zehnte ist der, um den nach einem Schaden gestritten wird.
Stand: August 2026 · Die Angaben beschreiben marktübliche Bedingungen. Maßgeblich ist immer Ihr Vertrag; Versicherungsbedingungen weichen im Detail voneinander ab.
Was wohin gehört
| Gegenstand | Gehört zu | Anmerkung |
|---|---|---|
| Heizung, Sanitärobjekte, Fenster, Türen | Gebäude | fest verbunden |
| Verklebter Teppichboden, Parkett, Fliesen | Gebäude | lose verlegte Teppiche sind Hausrat |
| Einbauküche | kommt darauf an | vom Eigentümer eingebaut: Gebäude — vom Mieter eingebracht: Hausrat |
| Markise, Rollladen, Antenne | Gebäude | am Bau befestigt |
| Gartenhaus, Carport, Zaun | Gebäude | nur wenn im Vertrag ausdrücklich benannt |
| Photovoltaikanlage auf dem Dach | Gebäude | häufig nur bis zu einer Summenbegrenzung, oft separat zu versichern |
| Möbel, Kleidung, Elektronik, Fahrräder | Hausrat | auch im Keller und auf dem Dachboden |
| Bargeld, Schmuck, Wertsachen | Hausrat | mit eigenen Höchstgrenzen, oft 20 Prozent der Versicherungssumme |
Der Streitfall Nummer eins ist die Einbauküche. Maßgeblich ist nicht, wie fest sie verschraubt ist, sondern wer sie eingebracht hat. Eine vom Mieter gekaufte Küche in einer Mietwohnung ist Hausrat des Mieters — auch dann, wenn sie beim Auszug stehen bleibt und in den Mietvertrag übergeht. Wer eine Küche übernimmt, sollte das in der Hausratversicherung melden.
Die Lücke, die beide lassen
Weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung deckt in der Grundausstattung Elementarschäden ab. Versichert sind standardmäßig Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel — bei der Hausratversicherung zusätzlich Einbruchdiebstahl und Vandalismus.
Nicht versichert ist ohne Zusatzbaustein:
- Überschwemmung und Starkregen — auch wenn kein Gewässer in der Nähe ist
- Rückstau aus der Kanalisation
- Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben
- Schneedruck und Lawinen
Das ist die praktisch wichtigste Information dieses Artikels: Der teuerste Schaden der letzten Jahre — Wasser, das nicht aus einem Rohr, sondern von oben oder von unten kam — ist in vielen Policen schlicht nicht enthalten. Der Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung kostet je nach Gefährdungszone einen Aufschlag von etwa 20 bis 100 Prozent auf die Gebäudeprämie. In den unteren Gefährdungsklassen ist er der wahrscheinlich am besten investierte Betrag im gesamten Versicherungsordner.
Leitungswasser oder Regenwasser — die Unterscheidung, die zählt
Ein Rohrbruch hinter der Wand ist Leitungswasser und damit in jeder Gebäudepolice enthalten. Wasser, das durch das undichte Dach läuft, ist es nicht: Das ist ein Sturmschaden, wenn der Sturm das Dach beschädigt hat — und ein Instandhaltungsproblem, wenn das Dach ohnehin marode war. Wasser, das durch die Kelleraußenwand drückt, ist Elementar. Drei fast gleich aussehende nasse Wände, drei verschiedene Antworten.
Grobe Fahrlässigkeit: die stille Kürzung
Nach § 81 Abs. 2 VVG darf der Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde — und zwar in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis. In der Praxis heißt das Quoten von 25 bis 75 Prozent.
Typische Fälle: die brennende Kerze im leeren Raum, das gekippte Fenster im Erdgeschoss beim Verlassen der Wohnung, der eingeschaltete Herd, das nicht abgesperrte Wasser bei längerer Abwesenheit im Winter.
Der Ausweg steht in den Bedingungen und heißt Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Er ist in guten Tarifen enthalten, oft bis zu einer bestimmten Schadenhöhe, und kostet wenig. Ohne ihn kann ein Vollschaden zur Hälfte am eigenen Konto hängen bleiben.
Die richtige Versicherungssumme
Beim Gebäude arbeitet der Markt mit dem gleitenden Neuwert: Grundlage ist der fiktive Bauwert des Jahres 1914, den ein Wertermittlungsbogen errechnet, multipliziert mit einem jährlich angepassten Baupreisfaktor. Das klingt umständlich, hat aber einen praktischen Vorteil — solange die Angaben im Bogen stimmen, ist eine Unterversicherung ausgeschlossen, und die Summe wandert mit den Baupreisen mit. Wer anbaut, ein Dachgeschoss ausbaut oder das Bad hochwertig saniert, muss das melden. Wer es unterlässt, hat den Unterversicherungsschutz für den Zubau verloren.
Beim Hausrat arbeiten die meisten Tarife mit einer Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche — marktüblich sind 650 bis 750 Euro. Wird sie vereinbart, gilt ein Unterversicherungsverzicht: Der Versicherer prüft im Schadensfall nicht mehr, ob die Summe zum tatsächlichen Wert passt. Wer die Summe eigenmächtig senkt, um Beitrag zu sparen, verliert genau diesen Verzicht.
Wer welche Police braucht
| Situation | Gebäude | Hausrat | Zusätzlich sinnvoll |
|---|---|---|---|
| Mieterin einer Wohnung | nein | ja | Privathaftpflicht mit Mietsachschäden |
| Selbstnutzendes Eigenheim | ja | ja | Elementar, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht |
| Eigentumswohnung, selbst genutzt | über die WEG | ja | Wohnungseigentümer-Haftpflicht |
| Vermietetes Objekt | ja | nur für eigenes Inventar | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Mietausfall |
In der Eigentümergemeinschaft schließt die Gemeinschaft die Wohngebäudeversicherung für das gesamte Objekt ab; die Prämie läuft über das Hausgeld. Der einzelne Eigentümer braucht dafür keine eigene Gebäudepolice — wohl aber eine Hausratversicherung und den Blick in den Vertrag der Gemeinschaft, ob Elementarschutz eingeschlossen ist. Wird er es nicht, ist das ein Tagesordnungspunkt für die nächste Versammlung, kein Privatproblem.
Was im Schadensfall zählt
- Schaden begrenzen. Die Schadenminderungspflicht nach § 82 VVG ist eine echte Obliegenheit: Wasser abstellen, Gegenstände in Sicherheit bringen, provisorisch abdichten. Die Kosten dafür trägt der Versicherer.
- Unverzüglich melden. Bei Einbruch zusätzlich sofort Anzeige bei der Polizei und eine Stehlgutliste einreichen — ohne polizeiliche Anzeige zahlt keine Hausratversicherung.
- Dokumentieren, bevor aufgeräumt wird. Fotos aus mehreren Winkeln, mit Datum. Nichts entsorgen, bevor der Regulierer freigegeben hat.
- Nichts unterschreiben, was den Schaden abschließend beziffert, solange verdeckte Schäden möglich sind — bei Wasserschaden zeigt sich die Feuchte in Estrich und Wänden oft erst Wochen später.
Für Mieterinnen und Mieter gilt zusätzlich: Ein Schaden an der Mietsache ist dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig von der eigenen Versicherung. Wer das versäumt, haftet nach § 536c BGB für Folgeschäden, die eine frühere Meldung verhindert hätte.
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