Winterdienst: Wer muss räumen und streuen — Mieter oder Vermieter?
Die Räum- und Streupflicht geht nur über eine ausdrückliche Mietvertragsklausel auf den Mieter über. Die Kontrollpflicht bleibt beim Vermieter — mit Haftung.
Ratgeber für Bauen, Wohnen und Recht
Die Räum- und Streupflicht geht nur über eine ausdrückliche Mietvertragsklausel auf den Mieter über. Die Kontrollpflicht bleibt beim Vermieter — mit Haftung.
Rasen, Beete und Möbel sind frei. Teich, Baum, Gartenhaus und fester Pool brauchen die Erlaubnis des Vermieters — sonst droht beim Auszug der Rückbau.
Es gibt keine feste Frist — und die verbreitete Sechs-bis-acht-Wochen-Regel lässt sich auf keine Entscheidung zurückführen. Was wirklich zählt, wen Sie ohne Erlaubnis aufnehmen dürfen, warum der Lebensgefährte ein Sonderfall ist und warum Melderecht und Mietrecht getrennt laufen.
Dübellöcher in üblichem Umfang sind vertragsgemäßer Gebrauch, Bohrverbote im Formularvertrag unwirksam. Teuer wird es nur im Fliesenspiegel — und dort trägt der Mieter die Darlegungslast. Dazu Markise, Satellitenschüssel, Katzennetz und die Pflicht beim Auszug.
Ein mündlicher Mietvertrag ist voll wirksam. Fehlt die Schriftform bei längerer Bindung, wird der Vertrag unbefristet, nicht unwirksam. Welche Abreden mündlich trotzdem scheitern, warum die Textform-Erleichterung von 2025 Wohnraum nicht betrifft und wie die Beweislast liegt.
Wenn sie defekt sind, nicht wenn sie alt sind. Warum die bekannteste Lebensdauertabelle aus der Schweiz stammt, woher die deutschen Jahreszahlen wirklich kommen, wann Reparatur genügt und warum Sie erst nach Verzug selbst beauftragen dürfen.
Als Druckmittel bei Mietschulden nicht — dafür gibt es die einstweilige Verfügung. Zur Wartung nach Ankündigung schon, dann aber mit Vorschuss für Ihre Ersatzkosten. Dazu die geschuldeten Mindesttemperaturen und was Gerichte bei Heizungsausfall zugesprochen haben.
Nur bei wirksamer Klausel, nur bis zum Höchstbetrag, nur bei Teilen im täglichen Zugriff. Warum ein tropfender Wasserhahn Kleinreparatur ist und ein verkalkter nicht, welche zwei Klauseln alles kippen — und warum der Vermieter bei 180 Euro Rechnung alles zahlt, nicht der Mieter 120.
Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein — aber wer zu viel kürzt, riskiert die Kündigung. Warum es keine verbindliche Tabelle gibt, welche Quoten Gerichte tatsächlich zugesprochen haben, warum die Zehn-Prozent-Grenze bei der Wohnfläche entgegen allen Ratgebern weiter gilt.
Drei Monate Ankündigung, acht Prozent Umlage, drei Euro Kappungsgrenze in sechs Jahren. Warum die Abgrenzung zur Instandhaltung über alles entscheidet, welche Fristen für Härteeinwand und Sonderkündigung gelten — und warum der Vermieter den Umzug vorschießen muss.
Enthält KI-generierte Inhalte